ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
I. Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für dem gesamten Geschäftsverkehr
der Firma ” XtraQueer-Photography Inhaber: Johannes
Dudek”.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend
widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von
den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn
eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen
hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder
in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
(Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder
in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)
II. UrheberrechtDem Fotografen steht das Urheberrecht an den
Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich
nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist –
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde –
jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine
Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen
Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung
des Honorars an den Fotografen über.
Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht,
das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht
die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60
UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern
nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des
Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf
Namensnennung berechtigt den Fotografen zum
Schadensersatz.
Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben beim
Fotografen.
III. Honorare, EigentumsvorbehaltFür die Herstellung der
Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder
vereinbarte Pauschale festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten,
Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten,
Studiomieten etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten,
sonst vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern
weist der Fotograf das Honorar ohne Mehrwertsteuer aus.
Mit Zustandekommen des Vertrags wird eine Anzahlung iHv 30% der
vereinbarten Vergütung fällig.
Die Kosten sind am Tag des Shootings in bar zu begleichen oder
muss bei der Übergabe der Bilder
oder per Vorkasse gezahlt werden. Bei Präsentationsprodukten (
z.Bsp. Büchern) ist eine Anzahlung von 50% zu entrichten.
Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach
Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsfrist
angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in
Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a.
zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des
Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers
zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher)
anwaltlicher Intervention gehen zu lasten des
Auftraggebers.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die
gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der
künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem
Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der
Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion
Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf
behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene
Arbeiten.
IV. Haftung
1.Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem
Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet
der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er
oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte
Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an
Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays,Layouts, Negativen
oder Daten haftet der
Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bilder ,Negativen,
digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die
Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei
Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder
Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung,
Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.Der Fotograf
verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber
nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach einem
Monat seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit
der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der
Hersteller des Fotomaterials.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen
erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der
Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung
erfolgt.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können
sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern
ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation
ist hierdurch nicht berechtigt.
V. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte
1.Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die
Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung
und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke
eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle
und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht
gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche
Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen.Bei
Hochzeits-Reportagen Optional: Für mich (Fotograf Johannes
Dudek) ist es wichtig, Bilder von Hochzeiten zu
veröffentlichen, damit Brautpaare sich von der Qualität und
Kreativität meiner Arbeiten überzeugen können. Die Auftraggeber
willigen durch Auftragserteilung ein, dass
XtraQueer-Photography die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung
nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten
vornehmen darf. Die Veröffentlichung in Magazinen bedarf
besonderer Absprache!
Sollte keine Einwilligung vorliegen, wird ein Aufschlag in Höhe
von 199€ pauschal erhoben.
3.XtraQueer-Photography darf die Bildnisse auch dritten zur
Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung dient. Die
Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung
einverstanden und werden auch die Gäste der Hochzeit darauf
hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine
Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber
versichern, dass in diesem Fall die Einwilligung der
abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung
und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst
damit auch einverstanden.
Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht vorliegen dieser
Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber,
XtraQueer-Photography von der Haftung vollumfänglich
freigestellt.
VI. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für
die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen
rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.).
Wird der Fotograf für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung
gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst
Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden
Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als
verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung
steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als 4 Stunden dauern, ist
der Fotograf und deren
Assistent zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu
versorgen.VII. Leistungsstörung, AusfallhonorarWird die für die
Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die
der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten,
so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein
Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis. Ist
ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die
Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern nicht
der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden
entstanden ist.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der
Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn
sie ausdrücklich vom Fotografen schriftlich bestätigt worden
sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei
Stornierungen des Auftrages (Absage des Shootingtermins) durch
den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung in Höhe von 20%
fällig und ist von ihm zu zahlen (Anzahlung wird einbehalten
bzw. verrechnet).
VIII. Datenschutz nach EU-DSGVOGegenstand und Dauer des
Auftrags
Der Gegenstand und die Dauer des Auftrags wird individuell
verhandelt und festgelegt.
Umfang, Art und Zweck der Datenverarbeitung
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten
ausschließlich im sachlichen und zeitlichen Rahmen dieses
Auftrages sowie nach Weisung des Auftraggebers. Der
Auftragnehmer verwendet die zur Datenverarbeitung überlassenen
Daten für keine anderen Zwecke. Kopien oder Duplikate werden
ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt.
Die Verarbeitung der Daten auch durch Unterauftragnehmer
findet
ausschließlich im Gebiet der EU, statt.Technische und
organisatorische Maßnahmen
Der Auftragnehmer wird technische und organisatorische
Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des Auftraggebers
treffen, die den gesetzlichen Anforderungen genügen. Hierbei
sind die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und
Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der
Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen. Die
technisch-organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers sind
gesondert zu diesem Vertrag festzulegen und sind Bestandteil
des Vertrags.
Der Auftragnehmer gewährleistet ein Verfahren zur Überprüfung
der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Er ist
verpflichtet, die technischen und organisatorischen Maßnahmen
an den Stand der Technik anzupassen, soweit dies erforderlich
und wirtschaftlich zumutbar ist. Der Auftraggeber ist über
wesentliche Änderungen vorab zu informieren. Die Änderungen
sind schriftlich niederzulegen und werden Vertragsbestandteil.
Vorschläge des Auftraggebers für Änderungen hat der
Auftragnehmer zu prüfen. Der Auftraggeber ist über das Ergebnis
zu informieren.
Beauftragt der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen
Pflichten einen Unterauftragnehmer, stellt er sicher, dass die
erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vom
Unterauftragnehmer getroffen werden und dem Stand der Technik
entsprechen.Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten,
Auskunft über Daten
Der Auftragnehmer hat die Daten nach Weisung des Auftraggebers
zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren. Soweit ein
Betroffener sich unmittelbar an den Auftragnehmer zwecks
Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner Daten wendet,
leitet der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den
Auftraggeber weiter. Das gleiche gilt für
Auskunftsersuche.
Kontrollen und sonstige Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Datengeheimnis sowie
etwaige berufliche Verschwiegenheitsverpflichtungen zu wahren.
Er hat bei der Verarbeitung ausschließlich Beschäftigte
einzusetzen, die entsprechend verpflichtet und geschult sind.
Er hat insbesondere sicherzustellen, dass alle Personen, die
von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages
betraut sind, sorgfältig ausgewählt werden, die gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen beachten und die vom Auftraggeber
erlangten Informationen nicht unbefugt an Dritte weitergeben
oder anderweitig verwerten.
Der Auftragnehmer nennt dem Auftraggeber den Ansprechpartner
für sämtliche vertragsrelevanten Angelegenheiten des
Datenschutzes.
Der Auftragnehmer hat Herrn Johannes Dudek als betrieblichen
Datenschutzbeauftragten bestellt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ein
Verarbeitungsverzeichnis gemäß Art. 30 Abs. 2 DSGVO zu führen.
Der Auftragnehmer gewährt dem Landesdatenschutzbeauftragten
Zugang zu den Arbeitsräumen und unterwirft sich der Kontrolle
nach Maßgabe des Landesdatenschutzgesetzes in seiner jeweiligen
Fassung. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber
unverzüglich über Kontroll- und Ermittlungshandlungen der
Aufsichtsbehörde.
Unterauftragsverhältnisse
Der Auftraggeber genehmigt die gesondert aufgelisteten
Unterauftragsverhältnisse, die der Auftragnehmer vor Abschluss
dieser Vereinbarung begründet hat. Über Änderungen hat der
Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Der
Abschluss neuer Unterauftragsverhältnisse bedarf der vorherigen
Zustimmung des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer hat dem Unterauftragnehmer dieselben
Pflichten aufzuerlegen, die er selbst gegenüber dem
Auftraggeber zu erfüllen hat. Der Unterauftragnehmer ist
sorgfältig auszuwählen. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem
Auftraggeber vollumfänglich für Datenverstöße seiner
Unterauftragnehmer.
Kontrollrechte des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat das Recht, vor Beginn und während der
Datenverarbeitung die Einhaltung der vom Auftragnehmer sowie
von den Unterauftragnehmern getroffenen technischen und
organisatorischen Maßnahmen zu kontrollieren oder von zu
benennenden Prüfern kontrollieren zu lassen. Das Ergebnis ist
zu dokumentieren. Der Auftragnehmer gewährleistet die
Möglichkeit zur Kontrolle. Hierzu weist er dem Auftraggeber auf
Anfrage die Umsetzung der technischen und organisatorischen
Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO nach. Der Nachweis kann durch
Vorlage aktueller Testats oder durch Berichte unabhängiger
Prüfer (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision,
Datenschutzbeauftragter, Datenschutzauditoren,
Qualitätsauditoren) erbracht werden.
Haben sich der Auftragnehmer und die von ihm beauftragten
Unterauftragnehmer Verhaltensregeln unterworfen oder ein
Zertifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, sind sie
verpflichtet, dem Auftraggeber dies nachzuweisen. Zertifikate
sind zu aktualisieren. Der Auftraggeber ist berechtigt,
Stichprobenkontrollen durchzuführen. Diese sind anzukündigen.
Würde die Ankündigung den Zweck der Prüfung gefährden oder
besteht ein dringender Anlass zur Kontrolle, ist eine
Ankündigung entbehrlich.
Mitteilung bei Verstößen
Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber unverzüglich
sämtliche Verstöße gegen Pflichten aus diesem Vertrag. Dies
gilt insbesondere bei schwerwiegenden Störungen des
Betriebsablaufs, bei Verdacht auf sonstige Verletzungen von
Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten oder anderen
Unregelmäßigkeiten beim Umgang mit personenbezogenen Daten. Der
Auftragnehmer hat im Benehmen mit dem Auftraggeber angemessene
Maßnahmen zur Sicherung der Daten sowie zur Minderung bzw. zum
Ausschluss möglicher nachteiliger Folgen für die Betroffenen zu
ergreifen.
Weisungsbefugnis des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Auftragnehmer jederzeit
Weisungen zu erteilen, insbesondere hinsichtlich der Art, des
Umfangs und des Zeitpunkts der Verarbeitung von Daten. Die
Weisungen des Auftraggebers erfolgen in Textform. Erachtet der
Auftragnehmer eine Weisung des Auftraggebers als rechtswidrig,
hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Er ist
berechtigt, die Durchführung der Weisung auszusetzen, bis sie
durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.
Erteilt der Auftraggeber Einzelweisungen bzgl. des Umgangs mit
personenbezogenen Daten, die über den vertraglich vereinbarten
Leistungsumfang hinausgehen, z.B. Änderungen der technischen
und organisatorischen Maßnahmen, werden sie als Antrag auf
Leistungsänderung behandelt.
Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber sämtliche in seinen
Besitz befindlichen personenbezogenen Daten, erstellte
Verarbeitungsergebnisse sowie Datenbestände, die im
Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, unverzüglich
nach Erfüllung des Vertrags oder nach Aufforderung durch den
Auftraggeber, spätestens mit Beendigung der Zusammenarbeit
auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers
datenschutzgerecht zu vernichten. Das Protokoll der Löschung
ist auf Anforderung vorzulegen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist
ausgeschlossen.
Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und
ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind vom
Auftragnehmer entsprechend der geltenden Aufbewahrungsfristen
über das Vertragsende hinaus aufzubewahren.
Sie haben das Recht, sich bei der für mich zuständigen
DatenschutzaufsichtsbehördeLandesbeauftragte für Datenschutz
und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
zu beschweren, falls Sie der Meinung sind, dass die
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig
erfolgt.
IX. Digitale Fotografie
1.Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der
Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Der Urheber muss stets vermerkt sein.
2.Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das
Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht
nicht ausdrücklich übertragen wurde.
3.Für die Datenspeicherung verwende ich USB-Sticks, DVD-R oder
CD-R, die innerhalb der Garantie des Herstellers als
einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das
Übertragen von uns gelieferter Daten in einem Computer
entstehen, leisten wir keinen Ersatz.
4.Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu
geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht
darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs-
und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen
Reklamationsgrund dar.
X. Vertragsstrafe, Schadenersatz
1.Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von
Fotograf Johannes Dudek erfolgter) Nutzung,Verwendung,
Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen
Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe
des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch
100,- € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich
weitergehender Schadenersatzsprüche.Durch die ZifferVI.1.AGB
vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte
begründet.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen
Johannes Dudek.Die AGB gelten ab dem 23.04.2018
Johannes Dudek
Steinhauser Str. 2a
40882 Ratingen
info(at)xtraqueer.de - +49(0)15110776042
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